ABFALLBILANZ & ABFALLWIRTSCHAFTSKONZEPT

Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG), das im Oktober 1996 in Kraft trat, brachte für die Abfallbewirtschaftung in Unternehmen eine Reihe von Neuerungen und Änderungen. Eine davon ist, daß Erzeuger bestimmter Abfälle Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen erstellen müssen.


Sie sind davon betroffen, wenn bei Ihnen

  • mehr als 2.000 kg/a besonders überwachungsbedürftige Abfälle oder/und
  • mehr als 2.000 t/a überwachungsbedürftige Abfälle je Abfallschlüssel anfallen


Die Abfallbilanzen müssen folgende Punkte enthalten:

  • Allgemeine Angaben über den Konzept- und Bilanzpflichtigen
  • Angaben zu den jeweiligen Abfallanfallstellen
  • Angaben zu den einzelnen Abfallarten (Art, ASN, Bezeichnung, Menge, ...)
  • Angaben über den Verbleib aller besonders überwachungsbedürftigen und überwachungsbedürftigen Abfälle
  • Begründung zur Notwendigkeit der Beseitigung
  • Angaben über den Verbleib der Abfälle bei der Entsorgung im Ausland


Zusätzlich müssen in den Abfallwirtschaftskonzepten folgende Angaben gemacht werden:

  • Weitere Angaben zum Verbleib der einzelnen Abfallarten
  • Angaben über getroffene und geplante Maßnahmen zur Vermeidung und Entsorgung
  • Angaben über Entsorgungswege für die nächsten 5 Jahre