FORTBILDUNGSLEHRGANG (2-tägig)
Entsorgungsfachbetriebe und Transportunternehmen nach § 11 EfbV und § 3 TgV
Die Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) und die Transportgenehmigungsverordnung (TgV) verpflichtet das für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortliche Personal zu einer regelmäßigen
Auffrischung der Fachkunde – mindestens alle zwei Jahre für Entsorgungsfachbetriebe und mindestens alle drei Jahre für die Transportgenehmigung.
Zielgruppe
- Leitungs- und Aufsichtspersonal in Entsorgungsfachbetrieben bzw. von Betrieben zur Einsammlung und Beförderung on Abfällen
- Betriebsbeauftragte für Abfall und Personen, die für die Entsorgung, Lagerung oder den Transport von Abfällen verantwortlich sind
Voraussetzung ist die erfolgreiche Teilnahme an einem Fachkundelehrgang nach § 9 EfbV
oder § 3 TgV.
Inhalte
- Aktuelle Neuerungen in der Abfallgesetzgebung (EU und national) und Vertiefung der recht-lichen Grundlagen
- Sonstige Umweltvorschriften und Transportrecht: Aktuelle Themen und neue Vorschriften u. a. Immissionsschutz, wassergefährdende Stoffe, brennbare Flüssigkeiten, Abwassereinleitung, Eigenüberwachung, Gefahrstoffe, Gefahrgüter
- Praxis im Umgang mit Abfällen (Auffrischung, Fortentwicklung und praktische Umsetzung KrW/AbfG und untergesetzliches Regelwerk) und Vertiefung der Anforderungen an die Überwachung der Abfallentsorgung mit praxisorientierter Gruppenarbeit
- Umsetzung der Verordnungen in der Praxis - Stand der Umsetzung und Tendenzen
- Zertifizierung und Überwachung (Probleme und Erfahrungen aus der Praxis)
- Erfahrungsaustausch
Veranstaltungsort
Medio Ambiente – Institut für Umweltkommunikation, Bürgerstraße 14, 76133 Karlsruhe
Teilnahmegebühr
400 EUR zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer
Im Preis enthalten sind warme und kalte Getränke, Pausenverpflegung, Mittagessen und Seminar-
unterlagen. Bei mehr als drei Anmeldungen aus einem Unternehmen gewähren wir 10 % Ermäßigung.
Neuer Datei-Download