FORTBILDUNGSLEHRGANG (2-tägig)

Entsorgungsfachbetriebe und Transportunternehmen nach § 11 EfbV und § 3 TgV

Die Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) und die Transportgenehmigungsverordnung (TgV) verpflichtet das für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortliche Personal zu einer regelmäßigen Auffrischung der Fachkunde – mindestens alle zwei Jahre für Entsorgungsfachbetriebe und mindestens alle drei Jahre für die Transportgenehmigung.


Zielgruppe

  • Leitungs- und Aufsichtspersonal in Entsorgungsfachbetrieben bzw. von Betrieben zur Einsammlung und Beförderung on Abfällen

  • Betriebsbeauftragte für Abfall und Personen, die für die Entsorgung, Lagerung oder den Transport von Abfällen verantwortlich sind

Voraussetzung ist die erfolgreiche Teilnahme an einem Fachkundelehrgang nach § 9 EfbV
oder § 3 TgV.

Inhalte

  • Aktuelle Neuerungen in der Abfallgesetzgebung (EU und national) und Vertiefung der recht-lichen Grundlagen
  • Sonstige Umweltvorschriften und Transportrecht: Aktuelle Themen und neue Vorschriften u. a. Immissionsschutz, wassergefährdende Stoffe, brennbare Flüssigkeiten, Abwassereinleitung, Eigenüberwachung, Gefahrstoffe, Gefahrgüter
  • Praxis im Umgang mit Abfällen (Auffrischung, Fortentwicklung und praktische Umsetzung KrW/AbfG und untergesetzliches Regelwerk) und Vertiefung der Anforderungen an die Überwachung der Abfallentsorgung mit praxisorientierter Gruppenarbeit
  • Umsetzung der Verordnungen in der Praxis - Stand der Umsetzung und Tendenzen
  • Zertifizierung und Überwachung (Probleme und Erfahrungen aus der Praxis)
  • Erfahrungsaustausch

Veranstaltungsort


Medio Ambiente – Institut für Umweltkommunikation, Bürgerstraße 14, 76133 Karlsruhe

Teilnahmegebühr

400 EUR zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer
Im Preis enthalten sind warme und kalte Getränke, Pausenverpflegung, Mittagessen und Seminar-
unterlagen. Bei mehr als drei Anmeldungen aus einem Unternehmen gewähren wir 10 % Ermäßigung.

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